Klarere Nachzug-Regelungen gefordert
Inneres und Heimat/Unterrichtung - 13.06.2018 (hib 406/2018)
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat dringt auf Änderungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (19/2438). In seiner als Unterrichtung (19/2702) vorliegenden Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf bittet der Bundesrat, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten insgesamt noch klarer und rechtssicherer geregelt werden können“. Ferner plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, in das Gesetz eine Regelung zur Evaluierung aufzunehmen.
Wie die Bundesregierung in ihrer ebenfalls in der Unterrichtung enthaltenden Gegenäußerung darlegt, geht sie davon aus, dass mit dem Gesetzentwurf „eine rechtssichere Regelung für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorgelegt wurde“. Eine Evaluierung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Sie werde die Umsetzung der Regelungen auch ohne im Gesetz vorgesehene Evaluierung „eng begleiten“, schreibt sie in ihrer Gegenäußerung weiter.
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