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13.06.2018 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 408/2018

Übertragung von AKW-Strommengen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates, die Übertragung nicht verwertbarer Strommengen von Atomkraftwerken (AKW) auf Kernkraftwerke in Netzausbaugebieten zu untersagen beziehungsweise zu vermeiden, abgelehnt. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/2705) zu einem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508, 19/2631) hervor.

Die Strommengenübertragung ist Teil des Gesetzentwurfes, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umgesetzt werden soll. Das Gericht hatte geurteilt, dass den Konzernen unter anderem Ausgleichsansprüche für nicht mehr verwertbare Strommengen im Zuge des 2011 beschlossenen Ausstieges aus der kommerziellen Kernenergienutzung zustehen.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Genehmigungsinhaber der Kraftwerke Brüssel, Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Ausgleich für Teile der ihr für diese Kraftwerke zugewiesenen Strommengen erhalten sollen. Ihnen obliegt aber zunächst, sich „ernsthaft“ darum zu bemühen, die Strommengen zu vermarkten und somit auf andere Kraftwerke zu übertragen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme argumentiert, dass durch die Übertragung von Strommengen auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten die bereits hohe Belastung der Netze zunähme und weitere Kosten auf die Verbraucher zukämen. Eine Übertragung in diese Gebiete soll nach Auffassung der Länderkammer entweder in Einvernehmen mit den Konzernen vermieden oder gesetzlich unterbunden werden.

Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung damit, dass im Fall einer Untersagung weitere Ausgleichsansprüche entstehen könnten. Ein mit den Konzernen zu entwickelndes Konzept „dürfte nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn es einen finanziellen Ausgleich für die entfallenen Verstromungskapazitäten vorsähe. Die hiermit für den öffentlichen Haushalt verbundene Belastung dürfte erheblich sein“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung.

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