Elektronische Mautsysteme in der EU
Berlin: (hib/HAU) Es gibt derzeit kein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der aus dem Jahr 2004 stammenden EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (EETS-Richtlinie). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2054). Derzeit befinde sich die Revision der EETS-Richtlinie in Verhandlungen auf EU-Ebene, heißt es in der Antwort.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist das deutsche Lkw-Mautsystem seit Dezember 2016 technisch in der Lage, EETS-Anbieter im System einzubinden und ihnen die Mitwirkung an der Mauterhebung zu ermöglichen. Zur Beantwortung der Frage, welche EETS-Anbieter derzeit in Deutschland registriert sind, verweist die Regierung auf die Internet-Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und das dort veröffentlichte EETS-Register. Danach gibt es mit der tolltickets GmbH und der Toll4Europe GmbH aktuell zwei registrierte EETS-Anbieter in Deutschland.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)