13.06.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 410/2018 Elektronische Mautsysteme in der EU
Berlin: (hib/HAU) Es gibt derzeit kein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der aus dem Jahr 2004 stammenden EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (EETS-Richtlinie). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2054). Derzeit befinde sich die Revision der EETS-Richtlinie in Verhandlungen auf EU-Ebene, heißt es in der Antwort.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist das deutsche Lkw-Mautsystem seit Dezember 2016 technisch in der Lage, EETS-Anbieter im System einzubinden und ihnen die Mitwirkung an der Mauterhebung zu ermöglichen. Zur Beantwortung der Frage, welche EETS-Anbieter derzeit in Deutschland registriert sind, verweist die Regierung auf die Internet-Seite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und das dort veröffentlichte EETS-Register. Danach gibt es mit der tolltickets GmbH und der Toll4Europe GmbH aktuell zwei registrierte EETS-Anbieter in Deutschland.
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