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14.06.2018 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 414/2018

AfD will Gesetz für parteinahe Stiftungen

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion will die Arbeit der parteinahen Stiftungen und deren Finanzierung gesetzlich grundlegend neu regeln. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/2674) bezeichnet die Fraktion die seit Jahrzehnten bestehende Praxis als „rechtsstaatswidrig“. Obwohl die Stiftungen einen wichtigen Beitrag für die politische Bildungsarbeit leisten würden, seien sie keine staatlichen Institutionen und mit keiner hoheitlichen Aufgabe betraut und auch nicht in der Verfassung erwähnt. Dennoch erhielten die parteinahen Stiftungen in Form von Globalzuschüssen und Projektmitteln erhebliche öffentliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. So hätten sich die vom Bund bereitgestellten Mittel von rund 260 Millionen D-Mark im Jahr 1990 auf rund 581 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Im Gegensatz zur Parteifinanzierung seien weder eine „absolute Obergrenze“ oder „relative Obergrenze“ wie im Parteiengesetz definiert. Die Stiftungen würden zudem fast 300 Repräsentanzen im Ausland unterhalten und den politischen Prozess in den betreffenden Ländern beeinflussen, ohne dafür eine ausreichende demokratische Legitimation zu besitzen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion die Finanzierung der parteinahen Stiftungen aufgrund des Haushaltsgesetz durch ein eigenes Gesetz ersetzen, das zudem die Rechtsstellung der Stiftungen und ihrer Arbeit definiert

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