Unterrichtung zur Musterfeststellungsklage
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (19/2701) über die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (19/2439) und die Gegenäußerung der Bundesregierung informiert. Danach heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates, er begrüße das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher zu verbessern. Sie enthält eine gutes Dutzend Änderungsvorschläge und Prüfbitten. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie nehme einen Teil der Vorschläge des Bundesrates zur Kenntnis, gegen weitere habe sie Bedenken oder lehne sie ab. Eine Reihe von Vorschlägen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
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