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14.06.2018 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 415/2018

Ausbildungsförderung von Flüchtlingen

Berlin: (hib/CHE) Gestattete, also Personen mit Aufenthaltsgestattung, mit guter Bleibeperspektive und Geduldete in einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten auch nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) eine Leistung zur Deckung ihres Lebensunterhalts. Das Problem fehlender Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund einer Ausbildung stelle sich für diese Personengruppe nicht. Das gelte auch für Geduldete in einem Studium, die Bafög-Leistungen beziehen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2459) auf eine Kleine Anfrage (19/2213) der FDP-Fraktion. Diese hatte nach Förderlücken bei diesem Personenkreis gefragt, die durch Aufnahme einer Ausbildung entstünden. Die Bundesregierung ergänzt jedoch weiter, dass bei Gestatteten und Geduldeten mit unklarer Bleibeperspektive nach 15 Monaten nur eingeschränkte Fördermöglichkeiten bestehen, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Auch deshalb verfolge die Bundesregierung das Ziel, die Asylverfahren schnellstmöglich durchzuführen. Denn wenn das Asylverfahren durch Anerkennung abgeschlossen sei, stünden den Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen sofort alle Fördermaßnahmen offen, schreibt die Regierung.

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