Sozialabkommen mit der Türkei
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bekräftigt, dass das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei nach wie vor seine Berechtigung hat und dessen Aufkündung erhebliche Nachteile hätte. So würde in diesem Fall für in die Türkei entsandte deutsche Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, für Rentner oder Studierende, die sich vorübergehend dort aufhalten, der Versicherungsschutz in der deutschen Kranken- und Unfallversicherung nicht mehr bestehen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2496) auf eine Kleine Anfrage (19/2242) der AfD-Fraktion. Eine Kündigung dieser Abkommen allein wegen der dort enthaltenen Möglichkeit der Mitversicherung der in den Herkunftsländern verbliebenen Familienangehörigen in der deutschen Krankenversicherung sei nicht beabsichtigt, heißt es in der Antwort weiter.
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