Abstammungsrechtliche Regeln
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.
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