Keine Umsatzsteuer auf Kryptowährungen
Berlin: (hib/HLE) Die Verwendung von sogenannten Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Daher unterliegt die Hingabe von Kryptogeld zur Entgeltentrichtung nicht der Umsatzsteuer, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/2452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1975(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Risiken für die Finanzstabilität durch die Nutzung von Kryptowährungen erwartet die Bundesregierung nicht.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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