Keine Aussage zum Abstimmungsverhalten
Berlin: (hib/HAU) Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat die Auflösungsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Rüdiger Grube, in einer Sitzung am 28. Juni 2017 formell bestätigt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2348) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1977) hervor. In der Antwort heißt es weiter, über das Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat könne mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Aufsichtsratsmitglieder keine Auskunft erteilt werden. Das gelte auch für das Abstimmungsverhalten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der DB AG, nach dem die Linksfraktion explizit gefragt hatte.
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