Inbetriebnahme der A 49 für 2024 geplant
Berlin: (hib/HAU) Die Inbetriebnahme des im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthaltenen Projektes der Bundesautobahn A 49 von der Anschlussstelle Neuental bis zur Bundesautobahn A 5 ist für das Jahr 2024 geplant. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2350) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2045) hervor. Die Bundesregierung erläutert darin auch das Zustandekommen unterschiedlicher Zahlen für das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) in einer früheren Antwort einerseits (3,4) und dem Projektdossier vom August 2017 andererseits (2,6). Die im Oktober 2016 für den Abschnitt der A 49 zwischen der Anschlussstelle Neuental und dem Autobahndreieck A 5/A 49 durchgeführte gesamtwirtschaftliche Bewertung habe ein NKV von 3,4 ergeben, heißt es in der Antwort. Aufgrund geänderter Kostenansätze sei eine Überprüfung aller Eingangsgrößen veranlasst und im August 2017 eine Neuerstellung der gesamtwirtschaftlichen Bewertung in Auftrag gegeben worden. Ausgehend von Neubaukosten in Höhe von 675 Millionen Euro weise das aktuell gültige NKV den Wert 2,6 aus.
Auf die Frage, ob es zutreffend sei, dass eine Kostensteigerung von über 63 Prozent seit Juli 2011 bei identischem Projektzuschnitt erfolgt sei, schreibt die Regierung: Der Projektzuschnitt der Bedarfsplanmaßnahme „A 49, Lückenschluss zwischen der AS Neuental und der A 5“ sei seit 2011 unverändert. Gleichwohl hätten sich bei gleichem Projektzuschnitt im Planungsprozess im Detail Änderungen einschließlich Kostenänderungen ergeben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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