Wachdienste in Flüchtlingsunterkünften
Inneres und Heimat/Antwort - 19.06.2018 (hib 425/2018)
Berlin: (hib/STO) Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zum Rechtsextremismus sowie zur islamistischen Szene sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2486) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2123). Danach sind der Bundesregierung Einzelfälle bekannt, „in denen Rechtsextremisten in Wachschutz- und Sicherheitsunternehmen tätig sind oder waren beziehungsweise selbst solche Unternehmen leiten“. Auch seien ihr Einzelfälle bekannt, „in denen Personen aus beziehungsweise mit Verbindungen in die islamistische Szene bei privaten Sicherheitsdiensten tätig waren, die vereinzelt dann auch in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt wurden“. Erkenntnisse über eine systematische und gezielte Unterwanderung von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten lägen jedoch nicht vor.
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