Evidenzbasierte Rechtspolitik
Berlin: (hib/mwo) Mit dem Thema Rechtspolitik befasst sich eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/2662). Die Abgeordneten wollen wissen, wie der evidenzbasierte Ansatz in diesem Bereich des Koalitionsvertrags verfolgt wird und ob dieser genutzt wird, um den unbefriedigten Rechtsbedarf in der Bevölkerung wissenschaftlich zu ermitteln. Konkret fragen sie, in welchem Umfang die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden entsprechende Statistiken und Gutachten einholen und welche ihr vorliegen. Zum unbefriedigten Rechtsbedarf wollen sie wissen, ob die Bundesregierung Erkenntnisse hat, warum sich die Eingangszahlen etwa bei Zivilgerichten seit Jahren rückläufig entwickeln.
In der Anfrage heißt es, es falle auf, dass die Bundesregierung den evidenzbasierten Ansatz nur auf ausgesuchten Feldern verfolgen will. Unklar bleibe bislang, wie sie auf das Phänomen des kontinuierlichen Rückgangs der Fallzahlen bei den Zivilgerichten reagiert.
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