Senkung der Krankenkassenbeiträge
Berlin: (hib/PK) Der geplante Abbau hoher Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen kommt auch den Arbeitgebern zugute. Die Rückführung ermögliche über einen Zeitraum von drei Jahren Beitragssenkungen im Volumen von jährlich rund 1,0 bis 1,5 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort (19/2681) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2277) der Fraktion Die Linke. Das führe über drei Jahre rechnerisch zu einer Entlastung der Arbeitgeber von jährlich rund einer Viertelmilliarde bis einer halben Milliarde Euro.
Von dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz profitierten jedoch ganz überwiegend die Versicherten. Sie würden durch die paritätische Finanzierung der Beiträge ab 2019 jedes Jahr um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet. Einschließlich der Entlastung aus dem Abbau überschüssiger Reserven in Höhe von jährlich rund einer halben Milliarde Euro bis einer Dreiviertelmilliarde Euro und der Entlastung der Selbstständigen liege das jährliche Entlastungsvolumen für die Versicherten bei rund acht Milliarden Euro.
Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge vor, dass die zulässige Obergrenze für die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen auf maximal das 1,0-fache der durchschnittlichen Monatsausgabe gesenkt wird. Um Beitragssatzsprünge zu vermeiden, wird den Krankenkassen ein schrittweises Abschmelzen auf die neue Obergrenze innerhalb von drei Haushaltsjahren ermöglicht. Ferner soll eine Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 50 Prozent einer Monatsausgabe eingeführt werden.
Zum Jahresende 2017 verfügten die Krankenkassen über Rücklagen in Höhe von insgesamt rund 19,2 Milliarden Euro. Die liquiden Mittel des Gesundheitsfonds lagen Mitte Januar 2018 bei rund 9,1 Milliarden Euro.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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