Ausbildungsverordnung für Pflegeberufe
Berlin: (hib/PK) Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847) im Juni 2017 liegt dem Bundestag nun die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (19/2707) zur Beratung vor. Mit dem Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung modernisiert und an neue Anforderungen angepasst werden. Zudem soll der Beruf attraktiver gestaltet werden.
Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung. Das neue Ausbildungskonzept soll die drei bisherigen Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammenführen und den Pflegefachkräften so auch flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre und besteht aus einem theoretischen und praktischen Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung.
Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Details der Ausbildung geregelt: Mindestanforderungen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen für die neue akademische Pflegeausbildung.
Die Verordnung regelt außerdem die Errichtung und Zusammensetzung einer Fachkommission, die sich mit den Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen befasst. Deren Vorschläge bilden die Basis für die späteren Stunden- und Ausbildungspläne der Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung.
Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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