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20.06.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 427/2018

Wirkung der Musterfeststellungsklage

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Käufer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen seit 2015 von einer Verjährung betroffen waren und wie viele ihre Ansprüche bislang gerichtlich geltend gemacht haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2294) zu Wirkungen und Nutzen der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal und für den kollektiven Rechtsschutz hervor. Auch über die Zahl der von einer Verjährung Ende dieses Jahres betroffenen Käufer gebe es keine Erkenntnisse. Es sei nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die betroffenen Käufer zu ermitteln. Durch eine wirksame Anmeldung des geschädigten Verbrauchers sei sichergestellt, dass die Musterfeststellungsklage verjährungshemmend wirkt. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten, um eine Verjährung von Ansprüchen Ende 2018 zu verhindern.

Weiter heißt es in der Antwort unter anderem, durch die Anmeldung des Anspruchs entstünden dem Anmelder keine Kosten. Der Gesetzentwurf gewährleiste, dass sich aus der Musterfeststellungsklage kein attraktives Geschäftsmodell machen lasse. Ferner wird in der Antwort die Trennung von Feststellungs- und Leistungsklage begründet und die Bindungswirkung des Feststellungsurteils präzisiert. Der Bundestag stimmte am14. Juni 2018 für die Einführung von Musterfeststellungsklagen im Zivilprozessrecht.

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