Beschwerden gegen OECD-Leitsätze
Berlin: (hib/PEZ) Bei der Nationalen Kontaktstelle (NKS) zur Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen waren im vergangenen Jahr zwei Beschwerden anhängig. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten „Bericht der Bundesregierung über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2017“ hervor (19/2628). Abschließend behandelt worden sei die Beschwerde einer Privatperson gegen den Bosch-Konzern wegen möglicher Verletzungen der OECD-Leitsätze in einem indischen Werk. Die Parteien hätten sich geeinigt, zudem hätten die Beschwerdegegner angekündigt, ihr Verhalten zu verändern. Das zweite Verfahren läuft noch, daher kann die NKS erst später darüber berichten. Die meisten Beschwerden beziehen sich den Angaben zufolge auf menschen- und sozialrechtliche Aspekte.
Wie die Bundesregierung erläutert, sind die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortungsbewusster Unternehmensführung. Der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten Leitstelle komme die Aufgabe zu, das Bewusstsein für die OECD-Leitsätze bei Unternehmen, Gewerkschaften und in der Zivilgesellschaft weiter zu fördern. Außerdem sei sie zentrale Anlaufstelle für den außergerichtlichen Beschwerdemechanismus.
Die Neustrukturierung mit der damit verbundenen personellen Verstärkung hat die NKS der Bundesregierung zufolge vor allem zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit genutzt sowie zum Ausbau des Dialogs mit den verschiedenen Akteuren.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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