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20.06.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 430/2018

Weitergabe von Facebook-Nutzerdaten

Berlin: (hib/STO) Um die Weitergabe von 87 Millionen Facebook-Nutzerdaten an ein Datenanalyseunternehmen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1950). Darin betont die Bundesregierung, dass diese Weitergabe, die von dem Datenanalyseunternehmen vorgenommene Verarbeitung und Nutzung der Daten zu Zwecken der Profilbildung und die „mit den Daten möglicherweise erfolgte Beeinflussung des demokratischen Willensbildungsprozesses und von Wahlen“ einer detaillierten Aufklärung durch die zuständigen Behörden bedürfte.

„Soweit massenhaft personenbezogene Daten erhoben, ausgewertet und zu politischer Manipulation - etwa durch Microtargeting - verwendet werden, kann dies wegen der möglichen Beeinflussung der politischen Willensbildung und von Wahlen eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaat darstellen“, heißt es in der Antwort. Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass US-amerikanische und britische Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Datenabrufe bei Facebook und der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch das Datenanalyseunternehmen Ermittlungen eingeleitet hätten. „Hinsichtlich der nach Angaben von Facebook möglicherweise zirka 310.000 betroffenen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Überprüfung von Datenschutzverstößen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder“, schreibt die Bundesregierung weiter. Auf die Tätigkeit der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden dürfe und werde sie keinen Einfluss nehmen.

Die mögliche Nutzung von Datenprofilen von Bürgern zur Beeinflussung des demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesses hat der Bundesregierung zufolge eine verfassungsrechtliche und gesamtgesellschaftliche Dimension. Es sei ein „Kernelement der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes“, dass die Wähler ihr politisches Urteil in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung fällen können. Aus diesem Grund, aufgrund der Vielzahl der betroffenen deutschen Nutzer, der Reichweite der Datenzugriffe und daraus folgenden etwaigen Handlungsnotwendigkeiten für den Gesetzgeber sieht die Bundesregierung laut Vorlage neben den datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten „die Notwendigkeit, Gespräche auf politischer Ebene zu führen“.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, will die Bundesregierung „aufgrund der zahlreichen rechtlichen und ethischen Fragen, die der Umgang mit Daten aufwirft“, in Kürze eine „Datenethikkommission“ einsetzen. Diese Kommission werde ein interdisziplinär besetztes und unabhängig arbeitendes Expertengremium sein und solle „ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln“. Auch solle die Kommission der Bundesregierung „Empfehlungen oder Regulierungsoptionen vorschlagen, wie die ethischen Leitlinien entwickelt, beachtet, implementiert und beaufsichtigt werden können“.

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