Cyberangriff auf Auswärtiges Amt
Inneres und Heimat/Antwort - 20.06.2018 (hib 430/2018)
Berlin: (hib/MTR) Bei dem am 28. Februar dieses Jahres öffentlich bekanntgewordenen Cyberangriff auf das Auswärtige Amt wurden laut Bundesregierung Schadprogramme verwendet, die nach Kenntnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht öffentlich verfügbar waren. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/2587) auf eine Kleine Anfrage (19/2252) der FDP-Fraktion hervorgeht, wurden für den Angriff „diverse Werkzeuge“ genutzt, „die größtenteils speziell für diesen Angriff angefertigt worden sein dürften“. Nach ihrer Bewertung lag dem Cyberangriff eine maßgeschneiderte und aufwendige Vorgehensweise zu Grunde, führt die Bundesregierung weiter aus.
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