+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

21.06.2018 Finanzen — Anhörung — hib 432/2018

Fachgespräch zum Solidaritätszuschlag

Berlin: (hib/HLE) Mit dem Solidaritätszuschlag befasst sich der Finanzausschuss in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, den 27. Juni von 11.30 bis 13.00 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Dem Fachgespräch liegen zwei Anträge von Fraktionen zugrunde. So fordert die Fraktion der AfD die „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Begründet wird dies in dem Antrag (19/1179) mit der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben, weil der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte und immerwährende Erhebung dieser Steuer verbiete.

Auch die FDP-Fraktion will den Solidaritätszuschlag mit einem Gesetzentwurf (19/1038) aufheben lassen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses „finanzielle Opfer“ sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich. Mittelfristig sei eine Überprüfung zugesagt worden. „Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“, begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß. Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesverband der Deutschen Industrie, Stefan Bach (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) Professor Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts i.R.), Katja Rietzler (Hans-Böckler-Stiftung) und Professor Henning Tappe (Universität Trier).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Marginalspalte