Cyber-Sicherheit und Cyber-Abwehr
Berlin: (hib/STO) Über Aspekte der Cyber-Sicherheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2032). Darin verweist sie darauf, dass innere und äußere Sicherheit im Cyber-Raum nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen seien. Die Wahrung der Cyber-Sicherheit und die Verteidigung gegen Cyber-Angriffe seien so zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe geworden, die gemeinsam zu bewältigen sei. Deshalb seien in der „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ die Cyber-Abwehr, die „Cyber-Außen/-Sicherheitspolitik“ sowie die Cyber-Verteidigung als drei sich ergänzende Mittel zum Erreichen von Cyber-Sicherheit festgehalten.
Cyber-Verteidigung umfasst dabei laut Vorlage die in der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsgemäßen Auftrages vorhandenen Fähigkeiten und „Cyber-Außen/-Sicherheitspolitik“ das „aktive Einbringen Deutschlands in die europäische und internationale Cyber-Sicherheitspolitik“. Cyber-Abwehr beziehe sich auf die zivile Abwehr aller Formen vorsätzlicher Handlungen, deren Ziel es ist, die „Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren, zu beeinflussen oder zu stören“ und die keinen „bewaffneten Angriff“ im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen darstellen.
Ein „Cyber-Gegenangriff“ sei insofern „ebenfalls eine - aktive - Maßnahme der Cyber-Abwehr mit dem Ziel, die zum Angriff genutzten informationstechnischen Systeme mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren oder zu stören“, schreibt die Bundesregierung weiter. Maßnahmen in diesem Sinne bezeichne sie als „aktive Cyber-Abwehr“. Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr werfen der Antwort zufolge verschiedene rechtliche Fragen auf, die die Bundesregierung derzeit prüft. Aus dieser Prüfung werde sich auch möglicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten. Da für den Einsatz von Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr besondere Fachkenntnisse erforderlich seien, würden neben den rechtlichen Fragen auch organisatorische Fragen geprüft. „Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, daher werden bislang keine Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr durchgeführt“, heißt es in der Vorlage.
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