Arbeitgeberbeitrag bei Zeitungszustellern
Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, in welcher Weise der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Zeitungszustellern gesenkt werden soll. Das stellt sie in einer Antwort (19/2604) auf eine Kleine Anfrage (19/2240) der AfD-Fraktion klar. Diese hatte sich nach Folgen und Gründen der geplanten Senkung erkundigt, die im aktuellen Koalitionsvertrag genannt ist. In der Antwort heißt es dazu unter anderem, dass die „Entscheidungsfindung zu Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der Zuständigkeit der vertragsschließenden Parteien“ sei.
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