Motorräder „nicht übermäßig laut“
Berlin: (hib/HAU) Motorräder, die die technischen Bestimmungen einhalten und vorschriftskonform bewegt werden, sind aus Sicht der Bundesregierung „nicht übermäßig laut“. Das geht aus der Antwort (19/2588) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2051) hervor. Im Rahmen der Typgenehmigung müsse nachgewiesen werden, dass die vorgeschriebenen Geräuschgrenzwerte eingehalten werden, heißt es in der Antwort. Werden nachträglich Änderungen an Motorrädern vorgenommen, durch die das Geräuschverhalten verschlechtert wird, erlösche die Betriebserlaubnis. Dies beziehe sich auch auf die Verwendung unzulässiger Zubehörteile, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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