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22.06.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 438/2018

Verfahren wegen Informationsansprüchen

Berlin: (hib/STO) Über Gerichtsverfahren gegen Entscheidungen von Bundesbehörden zu Informationsansprüchen seit dem Jahr 2009 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2687) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2001). Danach ging es bei den Gerichtsverfahren um Ansprüche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG), des Verbraucherinformationsgesetzes und des Bundesarchivgesetzes sowie Presseansprüchen aus Landespressegesetzen und Grundgesetz-Artikel 5.

Die dem Bund bei den Verfahren entstandenen Anwaltskosten belaufen sich nach Pauschalangaben im Zeitraum von 2009 bis 2017 auf mehr als 1,88 Millionen Euro. Von einer Angabe der Anwaltskosten abgesehen hat die Bundesregierung dabei etwa „zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, wenn im Geschäftsbereich eines Bundesministeriums im genannten Zeitraum nur wenige entsprechende Gerichtsverfahren anhängig waren.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, wird die Verpflichtung von Bundesbehörden zur Auskunftserteilung oder Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen etwa durch Akteneinsicht „bei einem entsprechenden Ersuchen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ohne weiteres erfüllt“. So ergebe sich beispielsweise für das Informationsfreiheitsgesetz aus der Statistik der Bundesverwaltung für das Jahr 2017, dass bei 12.198 erledigten Verfahren in 49 Prozent der Fälle der Informationszugang ganz, in zehn Prozent der Fälle teilweise gewährt und in sechs Prozent der Fälle abgelehnt worden sind. 35 Prozent der Anträge seien auf sonstige Weise erledigt worden, etwa „weil die Information nicht vorhanden war, der Antrag zurückgenommen, eine Erledigung durch Veröffentlichung im Internet erfolgte oder ein Vergleich geschlossen wurde“.

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