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22.06.2018 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 439/2018

Wirkung der Buchpreisbindung unklar

Berlin: (hib/MTR) Die Monopolkommission spricht sich für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus. „Die nationalen Vorschriften zur Buchpreisbindung greifen erheblich in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer ein und stellen zudem einen schwerwiegenden Markteingriff dar“, schreibt die Monopolkommission in einem als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (19/2444) mit dem Titel „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“.

Das eigentliche Ziel der Buchpreisbindung, der Schutz des Buches als Kulturgut, sei weder klar definiert noch könne ein klarer Wirkungszusammenhang zwischen diesem Ziel und dem Gesetz zur Buchpreisbindung hergestellt werden, so die Kommission. Zwar könne die Buchpreisbindung etwa den Strukturwandel zulasten des stationären Buchhandels abbremsen, jedoch nicht aufhalten. Auch hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung sei es fraglich, ob die durch die Buchpreisbindung geschützte Infrastruktur überhaupt relevant bleiben wird.

Anlass des Gutachtens war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit. Die Monopolkommission erwartet, dass der EuGH auch die Buchpreisbindung in einem Vorabentscheidungsverfahren als unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit erklären wird. Sie empfiehlt daher, das kulturpolitische Ziel zum Schutz des Buches erst einmal klar zu definieren, die Schutzdefizite zu prüfen und dann zu entscheiden, mit welchen Instrumenten diese Defizite behoben werden könnten.

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