Überwachung im Grenzvorbereich
Berlin: (hib/STO) Um Grenzüberwachung in der Mittelmeerregion geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2751) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2362). Wie die Bundesregierung darin ausführt, betrifft die „unter anderem luftgestützte Überwachung von Küstenregionen im Grenzvorbereich“ gemäß der Eurosur-Verordnung der EU zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems die Küstenregionen Algeriens, Tunesiens und Libyens. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex überwache im Rahmen ihres Mandats den vorgelagerten Grenzbereich und erstelle auf Basis der Eurosur-Verordnung ein entsprechendes Lagebild.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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