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25.06.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 440/2018

Bislang 2,5 Millionen Software-Updates

Berlin: (hib/HAU) Bisher wurde bei etwa 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeugen ein Software-Update durchgeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2655) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2284). Die Automobilindustrie habe die Umrüstung von 5,3 Millionen Fahrzeugen bis zum Ende des Jahres 2018 zugesagt, heißt es in der Antwort weiter. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setze sich mit Nachdruck für die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahme bis Ende 2018 ein und habe deshalb für die Vorlage der Antragsunterlagen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine zeitliche Vorgabe gemacht. Die Automobilhersteller seien aufgefordert worden, bis zum 1. September 2018 die Software-Entwicklung abzuschließen, damit das KBA alle Updates prüfen und freigeben kann, schreibt die Regierung. Für die Freigabe der Software durch das KBA seien etwa acht Wochen vorgesehen. Die Prüfung könne von Fall zu Fall aber unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, ob einem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (HU) die Plakette verweigert werden kann, wenn der Halter ein angeordnetes Software-Update nicht durchgeführt hat, heißt es in der Antwort: Mit den Ländern sei ein Verfahren abgestimmt worden, bei dem im Rahmen der HU die fristgerechte Teilnahme der betroffenen Fahrzeuge an der verpflichtenden VW-Rückrufaktion aufgrund der angeordneten Nebenbestimmung zur Typgenehmigung dieser Fahrzeuge überprüft wird. Die Fahrzeughalter erhielten im Vorfeld mit rund eineinhalb Jahren ausreichend Zeit, um an der Rückrufaktion teilzunehmen. „Sollte eine Teilnahme nicht nachweisbar sein, kann dem Fahrzeug im Rahmen der nächsten nachfolgenden HU keine Prüfplakette zugeteilt werden“, macht die Bundesregierung deutlich.

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