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25.06.2018 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 442/2018

„Konflikte im Kongo nicht verschärfen“

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hält es „in manchen Kontexten“ für zielführender, menschenrechtliche Anliegen nicht direkt mit Bezug auf Menschenrechte und menschenrechtliche Prinzipien zu benennen, sondern beispielsweise mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen oder dem Leitprinzip „leave no-one behind“ der Agenda 2030 zu formulieren. Mit dieser Vorgehensweise könne häufig mehr erreicht werden, als durch direktes menschenrechtliches Lobbying, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/2750) auf eine Kleine Anfrage (19/2114) der Fraktion Die Linke zum Thema „Deutschlands Finanzierung von Schutzgebieten im Kongo-Becken“. Sie betont darin aber auch, dass sie sich in Regierungsverhandlungen „ausdrücklich“ für die Rechte indigener Völker einsetze.

Die Abgeordneten hatten bezugnehmend auf eine frühere Antwort (19/540) der Regierung zum Thema nachgefragt, inwiefern diese ihrer Meinung nach das „Do-no-harm-Prinzip“ verletzen würde, sollte sie „öffentlichkeitswirksam und in einem eigenen Konzept ihre Forderungen nach Respekt für indigene Rechte in afrikanischen Ländern erklären“.

In der Antwort warnt die Regierung, das Risiko, Konflikte durch öffentliche Forderungen nach Rechten auf Selbstbestimmung indigener Völker zu erzeugen oder zu verschärfen, bestehe insbesondere dort, „wo unterschiedliche Gruppen konkurrierende Ansprüche auf Land oder Ressourcen erheben oder wo solche Forderungen Gruppen für den Vorwurf angreifbar machen, die Autorität des Staates herauszufordern oder die nationale Sicherheit zu gefährden“. Ihren Angaben zufolge wirke die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darauf hin, dass Inhaber von Menschenrechten diese besser einfordern und staatliche Stellen diese besser respektieren, schützen und gewährleisten können.