Bußgelder wegen Meeresverschmutzung
Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2016 stellten nach Aussage der Bundesregierung die Wasserschutzpolizeien der deutschen Küstenländer in 1.780 Fällen Verstöße gegen die Bestimmungen des MARPOL-Übereinkommens (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung) beziehungsweise der See-Umweltverhaltensverordnung fest. Das geht aus der Antwort (19/2675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2365) hervor. In 359 Fällen ist der Antwort zufolge die Weiterleitung von Ermittlungsergebnissen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständige Bußgeldstelle erfolgt. Es seien 230 Bußgelder mit einer Durchschnittshöhe von 496,62 Euro verhängt worden, schreibt die Regierung. In 72 Fällen seien Verstöße gegen die Anlage V des MARPOL-Übereinkommens (Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll) mit einem durchschnittlichen Bußgeld von 176,82 Euro geahndet worden, heißt es weiter.
Für das Jahr 2017 seien von den 1.612 durch die Wasserschutzpolizeien festgestellten Verstößen insgesamt 213 Verfahren an das BSH abgegeben worden, deren Bearbeitung noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Bisher wurden laut der Antwort in 134 Fällen Bußgelder erhoben, deren Durchschnittshöhe 370,87 Euro betragen habe. In 14 Fällen seien Zuwiderhandlungen gegen die MARPOL Anlage V mit einem durchschnittlichen Bußgeld von 526,99 Euro geahndet worden.
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