Vermeidung von Interessensverquickungen
Berlin: (hib/STO) Die Vermeidung von Interessensverquickungen bei externen Beratungsleistungen für die Bundesverwaltung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2029). Danach werden Beraterverträge (Rahmenverträge) für die Bundesverwaltung durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in Kooperation mit dem Bundesverwaltungsamt ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass es zu keiner Verquickung von Interessen seitens der Auftragnehmer kommt, verpflichten sich diese durch Unterzeichnung der Rahmenverträge, jederzeit auf potentielle und tatsächliche Interessenskonflikte hinzuweisen.
Weiterhin ist in den Rahmenverträgen geregelt, „dass die Beratung (produkt-) neutral und (hersteller-)unabhängig erfolgen muss“, wie die Bundesregierung ausführt. Zudem werden die Auftragnehmer den Angaben zufolge zur Vertraulichkeit und Informationssicherheit verpflichtet. Auch nach Beendigung des Rahmenvertrags dürfen laut Vorlage keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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