Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Berlin: (hib/HAU) Nach der Bedeutung des Verkehrszeichens „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ erkundigt sich die FDP-Fraktion. In der dazu vorgelegten Kleinen Anfrage (19/2791) heißt es, das Thema, welche Verkehrsteilnehmer zur Land- und Forstwirtschaft zählen und welche nicht, sei komplex. In der Praxis herrschten Verwirrung und Unsicherheit vor, vereinzelt komme es zu Streitigkeiten und Konflikten zwischen einzelnen Interessengruppen oder Personen. Zahlreiche Gerichtsverfahren haben sich nach Aussage der Abgeordneten aufgrund von Bußgeldbescheiden mit dem Thema beschäftigt. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, zu erfahren, wie sich die Rechtslage nach Auffassung der Bundesregierung als Verordnungsgeberin darstellt, heißt es in der Vorlage.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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