Richterstellen an den Familiengerichten
Berlin: (hib/mwo) In ihrer Antwort (19/2880) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nach der Zahl der Richterstellen an den Familiengerichten (19/2477) verweist die Bundesregierung auf die der Antwort beigefügte Tabelle. Die Daten seien der sogenannten Berliner Übersicht entnommen, die eine Zusammenstellung von Verfahrens- und Personalstatistiken der Ordentlichen Gerichtsbarkeit der Länder sei. Der Bundesregierung lägen lediglich die Daten von 2001 bis 2015 vor; eine weitergehende Differenzierung nach Gerichtsbezirken sei in dieser Statistik nicht enthalten, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Die Anzahl der Verfahren, die elterliche Sorge betreffend, könne der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Rechtspflegestatistik „Familiengerichte“ (Fachserie 10, Reihe 2.2) entnommen werden. Die AfD-Fraktion hatte ihre Anfrage damit begründet, dass die Zahl der Richterstellen in der Vergangenheit erhöht worden sei, dass aber auch die Zahl der familiengerichtlichen Verfahren, vor allem der Kindschaftssachen, kontinuierlich angestiegen sei.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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