Menschenrechtslage in Algerien
Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung sieht in Algerien vor allem den Flüchtlingsschutz, die Diskriminierung von Frauen und die rechtliche Grundlagen für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen als verbesserungswürdig an. Im Jahr 2017 hat sie für diese Bereiche im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in Algerien durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen drei Empfehlungen ausgesprochen. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/2481) auf eine Kleine Anfrage (19/1916) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
188 der insgesamt 240 Empfehlungen seien von Algerien angenommen, 52 zur Kenntnis genommen worden. Eine Änderung des Familiengesetzes zum Abbau der Diskriminierung von Frauen gebe es bisher nicht. Auch ein angekündigtes Gesetz, um den Status von Flüchtlingen und Migranten zu regeln, für die es aktuell keinen Schutz gibt, wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung nicht umgesetzt. Das gelte auch für die wiederholt angekündigte Überarbeitung des Vereinigungsgesetzes. Die aktuelle Fassung habe dazu geführt, dass viele Nichtregierungsorganisationen keine Registrierung erhalten können und somit teils ohne gesicherten Status weiterarbeiten. Auch politische Stiftungen seien von diesem Problem betroffen und hätten seit Inkrafttreten des Gesetzes 2012 ihre entsandten Mitarbeiter abgezogen. Bisher sei die Friedrich-Ebert-Stiftung unter provisorischem Status zurückgekehrt. Viele internationale Menschenrechtsorganisationen erhielten keine Visa für die Arbeit in Algerien.
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