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26.06.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 452/2018

Menschenrechte in der Türkei

Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung sieht weiterhin eine negative Entwicklung der Menschenrechtslage in der Türkei und thematisiert dies regelmäßig gegenüber der türkischen Regierung. Dies geht aus einer Antwort (19/2795) auf eine Kleine Anfrage (19/1807) der Fraktion Die Linke zur Lage der Menschenrechte in der Türkei hervor.

Grundsätzlich weist die Bundesregierung bei der Beantwortung darauf hin, dass die Menschenrechte in der Türkischen Verfassung verankert sind. Generell fänden sich zur Sicherung der Rechte, die sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem UN-Zivilpakt und dem UN-Sozialpakt ableiten lassen, Entsprechungen im türkischen Recht. Nicht nach türkischer Rechtsordnung geregelt sei das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Außerdem habe die Türkei bisher zwei zentrale Abkommen der Vereinten Nationen nicht ratifiziert und unterzeichnet: das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte vom 10. Dezember 2008 und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006. Gründe dafür sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Trotz des rechtlichen Rahmens bestehe in Einzelfällen jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen dem Recht und seiner tatsächlichen Einhaltung, so die Bundesregierung. Insbesondere in Bezug auf das Recht zur freien Meinungsäußerung und auf die Rechtsstaatlichkeit verfolge die Bundesregierung die Entwicklung mit Sorge. Für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte seien Gremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zuständig. Die Bundesregierung hat laut Antwort im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinigten Nationen darum auf Mängel im Bereich der Verletzung der Menschenrechte hingewiesen, etwa in Bezug auf den Umgang mit der Opposition, Verletzung der Menschenrechte durch den Geheimdienst und das Folterverbot.

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