26.06.2018 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 453/2018 Verschiebung der Rentenauszahlung
Berlin: (hib/CHE) Die Verschiebung des Rentenauszahlungstermins von der Mitte auf das Ende des Fälligkeitsmonats im Jahr 2004 diente nicht dem Ziel einer kurzfristigen Geldanlagemöglichkeit für die Rentenversicherung. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2930) auf eine Kleine Anfrage (19/2542) der AfD-Fraktion klar. Ziel sei es vielmehr gewesen, eine Ersparnis in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen, um eine kurzfristige Stabilisierung des Beitragssatzes von 19,5 Prozent im Jahr 2004 beizubehalten. Dadurch sei ein positiver Impuls für Wachstum und Beschäftigung gesetzt worden, heißt es in der Antwort weiter.
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