Besetzung von Bundesrichterstellen
Berlin: (hib/MWO) Mit dem Procedere der Besetzung der Bundesrichterstellen beschäftigt sich die Antwort der Bundesregierung (19/2931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2543). Die Abgeordneten bemängelten unter anderem, dass vor der nächsten Wahl durch den Richterwahlausschuss des Bundestages am 5. Juli 2018 zuvor keine öffentliche Stellenausschreibung stattgefunden habe. In der Antwort schreibt das Bundesjustizministerium, das Wahlvorschlagsrecht stehe allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses zu. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und der Bundesminister für Arbeit und Soziales schlügen die von ihnen benannten Kandidaten nach den Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung vor. Es stehe jedem potentiellem Kandidaten frei, sich frühzeitig unmittelbar an vorschlagsberechtigte Mitglieder des Richterwahlausschusses zu wenden. Die in der Kleinen Anfrage geäußerte Ansicht, dass es kein transparentes Bundesrichter-Bewerbungsverfahren gibt, teile die Bundesregierung nicht. Zudem verlange Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Ausschreibung öffentlicher Stellen. Das Bundesverfassungsgericht habe das geltende Verfahren zur Wahl der Bundesrichter überprüft und nicht beanstandet (2 BvR 2453/15).
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