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27.06.2018 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 460/2018

Atomgesetz-Änderung passiert Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen mehrheitlich eine Novelle des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen Ausgleichsansprüche der Energiekonzerne Vattenfall und RWE in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umgesetzt werden. Der Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508) in geänderter Fassung stimmten nur die einbringenden Fraktionen zu. AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grüne lehnten den Entwurf ab. Die von der Koalition eingebrachten Änderungen sind redaktioneller Natur. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2631) wurde für erledigt erklärt.

Mit der 16. Änderung des Atomgesetzes soll ein Ausgleichsanspruch für Strommengen, die den Atomkraftwerken von RWE und Vattenfall zugewiesen wurden, die aber nicht mehr verwertbar sind, rechtlich verankert werden. Den Genehmigungsinhabern der im Gesetz genannten Kraftwerke obliegt dabei zunächst, sich „ernsthaft“ um eine Vermarktung der Strommengen zu bemühen und diese somit auf andere Atomkraftwerke zu übertragen. Ausgleichsfähig sind zudem bestimmte Investitionen. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2821/11) zur 13. Novelle des Atomgesetzes von 2011, mit der die schwarz-gelbe Regierung nach der Reaktorhavarie im japanischen Fukushima den Atomausstieg regelte. Union und FDP hatten allerdings knapp ein halbes Jahr davor mit der 11. Novelle des Atomgesetzes zunächst Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke beschlossen.

In der Aussprache im Ausschuss stellten Vertreter von CDU/CSU und SPD jeweils klar, dass sie über Regelungen, die über den vorgelegten Entwurf hinausgegangen wären, keinen Konsens hatten erzielen können. Eine Vertreterin der Sozialdemokraten verwies unter anderem auf die auch vom Bundesrat geforderte Möglichkeit, Strommengenübertragungen in sogenannte Netzausbaugebiete zu untersagen. Die Bundesregierung hatte dieses Ansinnen ebenfalls abgelehnt (19/2705).

Vertreter der Oppositionsfraktionen kritisierten, dass die Koalition kein Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung aufgenommen hatte. Die Grünen scheiterten mit einem entsprechenden Änderungsantrag, der unter anderem einen Gemeinwohlabschlag auf die Ausgleichszahlungen beinhaltete. Für diesen Antrag - sowie einen ebenfalls abgelehnten Entschließungsantrag der Fraktion - stimmten neben den Grünen bei Ablehnung der übrigen Fraktionen nur die Vertreter der Linken.

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