Ausschuss weitet NetzDG-Anhörung aus
Berlin (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschloss auf seiner 18. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) die Einbeziehung eines Gesetzentwurfs der AfD zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in eine bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz. Der Entwurf der AfD (19/81) war bereits im Dezember vergangenen Jahres in erster Lesung beraten worden. Im April hatte der Ausschuss beschlossen, eine öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken-Fraktion (19/218) zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durchzuführen. Vor der Festlegung eines Termins sollen die Berichte der Betreiber abgewartet werden. Das zum 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetz verpflichtet Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte.
Anträge der AfD zur Durchführung von öffentlichen Anhörungen zum Fraktionsentwurf eines Gesetzes (19/1842), mit dem eine Legaldefinition für „Teile der Bevölkerung“ im Volksverhetzungsparagrafen 130 des Strafgesetzbuchs eingeführt werden soll,
und zu einem Antrag (19/828), mit dem die nach Meinung der AfD für Handwerker ungünstige Widerrufsregelung nachgebessert werden soll, lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. An der Regelung ist nach Ansicht der anderen Fraktionen im Bundestag nichts auszusetzen, wie die Diskussion im Plenum im Februar zeigte.
Des weiteren nahm der Ausschuss auf Empfehlung des Unterausschusses Europarecht drei EU-Drucksachen (EU-Drucksachen 7875/18, 8725/18, 15315/17) zu den Themen Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher, Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern auf EU-Ebene und Umgang der EU mit Patenten zur Kenntnis.
Mehrere Nachfragen hatten die Abgeordneten zu dem von der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) auf Antrag der Fraktion die Linke vorgetragenen Bericht der Bundesregierung zu den Ergebnissen der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder am 13. und 5. Juni 2018 in Saarbrücken. Ein Schwerpunkt der Konferenz war laut Kehl die Anpassung des Verbraucherschutzes an die zunehmende Digitalisierung. Details wissen wollten die Parlamentarier vor allem zu Fragen des Verbraucherschutzes betreffend Algorithmen, Online-Handel, Sprachassistenten und Wearables, unseriöse Inkassounternehmen, überhöhte Preise für Schlüsseldienste, Altersvorsorge, Bahnverspätungen und Insolvenzen von Fluggesellschaften. Bei der geplanten Datenethikkommission sei man auf der Zielgeraden, sagte Hagl-Kehl. Angestrebt werde eine konstituierende Sitzung im August.
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