FDP-Antrag zur Tunnelhavarie abgelehnt
Berlin: (hib/HAU) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Verkehrsausschuss am Mittwoch einen Antrag der FDP-Fraktion (19/1839) abgelehnt, in dem die Liberalen Konsequenzen aus der Havarie an der Tunnelbaustelle der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei Rastatt-Niederbühl im August 2017 in Folge einer Gleisabsenkung fordern. Die Oppositionsfraktionen stimmten für den Antrag, in dem sowohl eine Aufarbeitung des Unglücks als auch die Entwicklung eines Notfallmanagements gefordert wird. Zusammen mit der DB AG müsse die Bundesregierung im Bundestag zeitnah mündlich und schriftlich darstellen, wie es vor und am 12. August 2017 zu der Tunnelhavarie bei Rastatt-Niederbühl kommen konnte, heißt es in der Vorlage. Außerdem sollen Bundesregierung und Bahnverantwortliche darüber berichten, wie am 12. August 2017 und danach die Folgen der Streckensperrung gemanagt wurden und welche Probleme es dabei gab.
Die Liberalen fordern zudem von der Bundesregierung, einen Plan für betriebsbereite Ausweichstrecken für Güterzüge im gesamten Bundesgebiet vorzulegen. Der Plan solle insbesondere die Optimierung von Bestandsstrecken berücksichtigen, die durch die Reaktivierung von abgebauten Überholgleisen, zusätzlichen Bahnkurven und Brückenbauwerken kurz- und mittelfristig als Ausweichstrecken zur Verfügung stehen könnten, heißt es in dem Antrag.
Die Forderungen seien überholt, weshalb der Antrag abzulehnen sei, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Sowohl Vertreter der Bahn als auch der Bundesregierung hätten mehrfach den Verkehrsausschuss ausführlich über den Unfall und die daraus für die Praxis zu ziehenden Lehren informiert. Der Unionsvertreter machte darauf aufmerksam, dass bereits am 23. Mai diesen Jahres ein Handbuch zum Notfallmanagement bei internationalen Störungen verabschiedet worden sei, in dem unter anderem die Festlegung von Ausweichstrecken und eine verbesserte Koordination der Baumaßnahmen auf europäischen Hauptverkehrsstrecken gefordert werde.
Auch aus Sicht der SPD-Fraktion ist vieles, was in dem Antrag gefordert wird, „entweder schon abgearbeitet oder zumindest in Arbeit“. Auch wenn es den Anschein habe, „dass immer erst etwas passieren muss“, sei es gut, dass das Notfallhandbuch so schnell vorgelegt worden sei, betonte der SPD-Vertreter.
Selbst wenn einige Punkte möglicherweise schon erledigt sind, sei das kein Grund, den Antrag abzulehnen, befand der Vertreter der AfD-Fraktion. Gerade im Bereich der Ausweichstrecken gebe es Bedarf nachzulegen. Dabei dürfe es nicht nur um Havariefälle gehen, sondern auch um die Möglichkeit der Nutzung von Ausweichstrecken bei Baumaßnahmen.
Es sei wichtig, aus solchen Unfällen etwas für die Zukunft zu lernen, sagte der FDP-Vertreter. Er kritisierte, dass Bahn und Bundesregierung auf viele Fragen rund um die Havarie nur teilweise eingegangen seien, diese aber „noch nicht vollständig beantwortet sind“. Positiv zu bewerten ist auch aus Sicht der FDP-Fraktion das entstandene Notfallhandbuch. Negativ seien die „unpräzisen Berichte der Bundesregierung“ etwa zu dem Thema, dass es nicht erwünscht gewesen sei, dass die Bundespolizei zu dem Unfall vor Ort ermittelt.
Für die von der FDP geforderte schnellere Prüfung der im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthaltenen Schienenprojekte im „Potenziellen Bedarf“ sprach sich auch die Linksfraktion aus. Statt diese auf die lange Bank zu schieben, müssten die Projekte zügig in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen werden. Dafür benötigte Mittel könnten aus Sicht des Vertreters der Linksfraktion aus dem Bereich der Autobahnen umgelagert werden.
Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nicht erkennbar, inwiefern die Bundesregierung in ihrer Verantwortung Konsequenzen aus dem Unfall gezogen hat. Die Elektrifizierung von Strecken, die als Ausweichstrecken hätten genutzt werden können, sei für den Ausbau angemeldet worden. Der Bund habe es aber abgelehnt, sie zu elektrifizieren, kritisierte der Grünenvertreter.
Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bat um Geduld. Ein solcher Unfall müsse analysiert werden, was eine gewisse Zeit brauche. Was die Prüfung der Schienenprojekte im „Potenziellen Bedarf“ angeht, so werde die wie geplant im dritten Quartal des Jahres 2018 erfolgen, sagte der Staatsekretär. Gleichzeitig machte er deutlich, dass sich die für 2022 geplante Inbetriebnahme des Tunnels Rastatt verzögern werde.
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