Zahlungen an UN-Palästinenser-Hilfswerk
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann keine Prognose abgeben, wie hoch die Zahlungen Deutschlands an das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ausfallen werden. Wie sie in der Antwort (19/2545) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2015) schreibt, richte sich die Höhe nach dem von UNRWA ermittelten Hilfsbedarf, „welcher unter anderem von der Entwicklung der Krisensituation in Syrien und Gaza, dem finanziellen Engagement anderer Geber sowie gegebenenfalls dem konkreten Fortschritt mehrjähriger Projekte abhängig ist und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt“.
Ein Anstieg der deutschen Beiträge zwischen 2005 und 2017 begründe sich unter anderem aus Hilfen, die die Bundesregierung für den Aufbau von Infrastruktur und Wohnraum geleistet habe, „beispielsweise nach der Zerstörung des Flüchtlingslagers Nahr-El Bared im Libanon im September 2007, sowie den Zerstörungen im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen im Gazastreifen in den Jahren 2009, 2012 und 2014“.
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