Kriterien für Vergleichportale geprüft
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung prüft, ob mit einem Vergleichsportal-Label verbindliche Kriterien für Vergleichsportale festgeschrieben werden sollen. In der Antwort (19/2759) auf eine Kleine Anfrage (19/2368) der Fraktion Die Linke erklärt sie, zunächst würden aktuelle europäische Regelungsvorschläge für zusätzliche Transparenzanforderungen an Online-Plattformen bewertet. Abzuwarten sei, ob diese Vorschläge hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der inhaltlichen Reichweite ausreichend sind, um den Vorgaben des Koalitionsvertrags zu entsprechen und mehr Transparenz zu erreichen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Betreiber von Vergleichsportalen nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handeln müssten. Bei Falschberatung könnten Schadensersatzansprüche gestellt werden.
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