Deutschland auf dem Prüfstand in Genf
Berlin: (hib/AHE) Der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung ist eines der Themen, mit denen Deutschland im Rahmen der allgemeinen Staatenüberpüfung vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen konfrontiert worden ist. Das berichtete die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Fragen und Vorschläge in dem Gremium in Genf hätten in großer Bandbreite von der Senkung des Wahlalters bis hin zum Schutz der Privatsphäre gereicht.
Alle fünf Jahre berichtet jeder der 193 Staaten der Vereinten Nationen über die Umsetzung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen, nach 2008 und 2013 hat sich Deutschland im Mai dieses Jahres zum dritten Male der Überprüfung gestellt und Rechenschaft über die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen seit der letzten Anhörung im Jahr 2013 abgelegt. Insgesamt seien von dem Gremium 259 Empfehlungen ausgesprochen worden, zu denen Deutschland bis zum Spätsommer Stellung nehmen muss, sagte Kofler. Die Bundesregierung kann dabei jede einzelne der Empfehlungen entweder lediglich zur Kenntnis nehmen oder aber anerkennen, woraus sich in der Folge konkrete Maßnahmen wie Gesetzesänderungen und Aktionspläne mit Blick auf die nächste Staatenüberprüfung in fünf Jahren ergeben. Die deutsche Positionierung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Eine Vielzahl von Fragen der anderen Staaten zielten laut Kofler in Genf auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Präsenz von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Weitere Schwerpunktthemen in Genf seien die Rechte von Kindern in Deutschland und die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention gewesen. Außerdem hätten andere Staaten zum Thema Menschenrechte und Wirtschaft gefragt, also etwa zur Achtung und Durchsetzung von Menschenrechten in den Produktions- und Lieferketten weltweit agierender deutscher Unternehmen.
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