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29.06.2018 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 475/2018

Erfahrungen mit dem EEG

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung bewertet die Reformen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich positiv. Wie sie in einem als Unterrichtung (19/3030) vorgelegten Erfahrungsbericht schreibt, hätten die Neuerungen sowohl im EEG als auch im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz wesentlich dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizienter geworden ist.

Auch mit den bisherigen Erfahrungen zu Ausschreibungen zeigt sich die Regierung zufrieden - mit Ausnahme der Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften. Mit diesen besonderen Unternehmensformen sollten eigentlich Bürgerbeteiligung und lokale Verankerung der Energiewende gestärkt werden. Sie wurden allerdings in so vielen Fällen missbraucht, dass nun rechtliche Schlupflöcher gestopft werden sollen. „Die als Ausnahme gedachten Ausschreibungebedingungen für Bürgerenergiegesellschaften entwickelten sich zum Regelfall“, erklärt die Bundesregierung entsprechend in ihrem Erfahrungsbericht. Das Erreichen der Klimaziele 2020 werde negativ beeinflusst.

In dem Bericht informiert die Bundesregierung detailliert über Stand und Entwicklung bei Solarenergie, Windenergie an Land und auf See, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Sie berichtet zudem über bisherige Erfahrungen mit der wettbewerblichen Ausschreibung der Förderhöhe bei den jeweiligen Energieträgern, gibt Auskunft über die Marktintegration erneuerbarer Energien und über vermiedene Emissionen. So wurden im Jahr 2017 den Angaben zufolge knapp 180 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden, drei Viertel davon entfielen auf den Stromsektor.

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