Institutstandort im Fokus
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, mit dem geplanten „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (IGZ) Forschung für ihre Zwecke in den Dienst zu nehmen. Wie es in der Antwort (19/2970) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2540) heißt, sei das IGZ als ein im Verbund organisiertes Institut ausgeschrieben worden, da dies ermögliche, die für eine Auseinandersetzung mit dem umfassenden Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt erforderliche Expertise unterschiedlicher wissenschaftlicher Einrichtungen zusammenzuführen sowie regionale Spezifika zu berücksichtigen. Die Auswahl der bis zu zehn Einrichtungen, die zunächst gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des Instituts ausarbeiten sollen, erfolge in einem wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahren. Mit einem Ergebnis sei für das dritte Quartal 2018 zu rechnen. Die Entscheidung über die Standorte des Instituts würden erst nach Fertigstellung der konzeptionellen Vorarbeiten getroffen werden.
Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sei ein wesentliches Ziel der Bundesregierung. Hierzu solle das IGZ mit fundierten wissenschaftlichen Analysen einen wichtigen Beitrag leisten.