Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/3071) vorgelegt, mit dem die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung verbessert werden soll. Der Vertrag von Marrakesch regelt auf internationaler Ebene, unter welchen Voraussetzungen blinde und seh- oder anderweitig lesebehinderte Menschen einen gesetzlich erlaubten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken durch Umwandlung in ein barrierefreies Format erhalten. Die EU setzte den Vertrag 2017 durch zwei Rechtsakte um. In deutsches Recht ist die Richtlinie bis zum 1. Oktober 2018 umzusetzen. Der Entwurf diene diesem Ziel und ergänze die bereits bestehende gesetzliche Erlaubnis im Urheberrechtsgesetz, schreibt die Bundesregierung.