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03.07.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 480/2018

Grenzüberschreitende Umweltkriminalität

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten sowie illegaler Abfallverbringung ein. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/2971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2594) zum Thema Grenzüberschreitende Umweltkriminalität. So habe die Bundesregierung unter anderem die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit der Durchführung des Globalvorhabens „Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)“ beauftragt. Das Vorhaben verfolge das Ziel, die sektor-, länder- und kontinentübergreifende Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Elfenbein und Nashorn-Horn zu verbessern. Darüber hinaus fördere die Bundesregierung verschiedene bilaterale Vorhaben. Sie gehe derzeit nicht davon aus, dass Deutschland zum bedeutenden Drehkreuz internationaler, organisierter Umweltkriminalität werden könnte.

Die Abgeordneten wollten wissen, welche Initiativen die Bundesregierung zur Bekämpfung der Umwelt- und Naturkriminalität ergriffen hat und verweisen auf die zuletzt global deutlich gestiegenen Fallzahlen und eine Vielzahl an dramatischen Berichten. Sie fragen unter anderem, wie viele Ermittlungsverfahren zu Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2016 in Deutschland jeweils anhängig waren und welche Aufklärungsquote in den einzelnen Jahren jeweils erreicht wurde. Dazu führt das Ministerium Zahlen aus den einschlägigen Statistiken des Statistischen Bundesamtes an. So habe es 2016 knapp 16.000 Ermittlungsverfahren und gut 1.000 Verurteilungen gegeben.

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