Unregelmäßigkeiten bei Wahl in Kenia
Berlin: (hib/AHE) Bei der kenianischen Präsidentenwahl im August 2017 ist es zwar zu Unregelmäßigkeiten gekommen, jedoch ist kein systematischer Betrugsversuch erkennbar gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/2882) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2353) unter Berufung auf die Einschätzungen der kenianischen und der internationalen Wahlbeobachtermission. Aufgrund von prozeduralen Fehler der kenianischen Wahlkommission sei die Präsidentenwahl vom August 2017 vom kenianischen Obersten Gerichtshof annulliert worden und habe somit keinerlei Legitimität. „Neben der Präsidentenwahl fanden am selben Tag fünf weitere Wahlen statt: Wahl der Abgeordneten der Nationalversammlung, der Mitglieder des Senats, der Gouverneure von 47 Bezirken (Counties), der Mitglieder der County-Versammlungen sowie der Women's Representative für jedes County.“ Die jeweils gewählten Vertreter hätten ihre Arbeit aufgenommen. Bislang hätten kenianische Gerichte bei mehr als 300 anhängigen Klagen nur sehr vereinzelt Wahlergebnisse für ungültig erklärt.