Keine Einschränkung durch Migrationspakt
Berlin: (hib/AHE) Der Globale Migrationspakt ist nicht als völkerrechtlicher Vertrag zu verstehen, der völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesregierung begründen würde. Durch den Pakt würden Hoheitsrechte weder eingeschränkt noch übertragen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/2883) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2385), die sich damit auf eine Antwort der Bundesregierung (19/1751) auf eine frühere Kleine Anfrage bezieht.