Gesetzentwurf zu Wahlrechtsänderung
Berlin: (hib/STO) Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das geht aus einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „für mehr Teilhabe im Wahlrecht“ (19/3171) hervor. Die Teilnahme an Wahlen sei für viele Menschen mit Behinderungen „ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Zwar knüpften die Wahlrechtsausschlüsse im Paragrafen 13 des Bundeswahlgesetzes nicht am Merkmal einer Behinderung an, doch würden in der Folge überwiegend Behinderte von Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament ausgeschlossen.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen zudem Menschen, die aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Diese Gruppe sei derzeit gegenüber Menschen mit Behinderungen benachteiligt, die in geschlossenen Einrichtungen leben und ihr Wahlrecht ausüben können, schreibt die Fraktion in der Begründung. ,