Verteilung von Stromnetzentgelten
Berlin: (hib/PEZ) Um die Kostenverteilung bei den Entgelten für Stromnetze geht es in der Antwort (19/2757) auf eine Kleine Anfrage (19/2157) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Demnach haben die Haushalte etwa ein Viertel des 2016 insgesamt verbrauchten Stroms für sich verbucht. Welchen Anteil sie an den Netzentgelten übernehmen mussten, sei nicht präzise zu ermitteln, erklärt die Bundesregierung. Es sei jedoch davon auszugehen, dass der Anteil von Haushalten an diesen Entgelten höher ist als der Anteil an der Gesamtstromabnahme. Unter Haushalten sind dabei nicht nur Privatkunden, sondern etwa auch Gewerbebetriebe erfasst.
In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf regionale Unterschiede bei den Netzentgelten ein. Demnach lag die Spannweite für Haushaltskunden im Jahr 2017 zwischen 3,1 Cent pro Kilowattstunde und 13,6 Cent pro Kilowattstunde. Auf letzteres Netzgebiet seien nur wenige Kunden entfallen. Bei Kunden mit einem Verbrauch von 50.000 Kilowattstunden pro Jahr lag die Spannweite zwischen 2,8 Cent und 10,4 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2018 liegen vorläufige Berechnungen vor, demnach schwanken die Entgelte für einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr zwischen 3,51 Cent und 10,89 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich die Analyse auf Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur beschränkt.
In der Antwort gibt die Bundesregierung desweiteren detailliert Auskunft über verschiedene Bestandteile von Strompreis, Stromverbrauch und deren Preisentwicklung.